Gemeinderat

Eddy Werndli (Verwaltung, Trinkwasser, Abwasser, Bäche)

Gemeindepräsident

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Ch. des Sablons 28

G. 026 670 19 95 / Natel 079 230 37 37

Laurent Schmutz (Gesundheits- und Sozialwesen, Kultur)

Vize-Gemeindepräsident

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Ch. des Grillons 12

P. 026 670 57 22 / G. 026 684 71 78

Martin Schwaar (Finanzen und Steuern, Feuerwehr, Zivilschutz, Abfuhrwesen)

Gemeinderat

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Schulhausplatz 5

P. 026 672 16 41 / Natel 079 300 47 29

Myriam Danthe (Strassen, Schulen, www.)

Gemeinderätin

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Hauptstrasse 39

Natel 079 754 03 80


Strassen

Ausführungsreglement zum Strassengesetz vom 7. Dezember 1992 (ARStrG)

- Beschluss des Staatsrat des Kantons Freiburg

http://appl.fr.ch/v_ofl_bdlf_pdf/en_vigueur/deu/74111v0002.pdf

 

Strassengesetz vom 15. Dezember 1967
- Beschluss des Grossrat des Kantons Freiburg
http://appl.fr.ch/v_ofl_bdlf_pdf/plus_en_vigueur/deu/7411v0003.pdf

 

Tiefbauamt des Kantons Freiburg (TBA)
http://admin.fr.ch/spc/de/pub/index.cfm

 

Strassenverkehrsgestz von 19. Dezember 1958 (SVG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_01.html

 

Ein Strassennetz von über 27 km durchquert das Gebiet unserer Gemeinde:
Nationalstrasse: ~ 1 km
Kantonalstrasse: ~ 3 km
Gemeindestrasse: ~ 12 km
Zugangswege: ~ 11 km
Öffentliche Wege:  ~ 7 km

strassen

 


Schulen

kinder

Primarschule: http://www.psmurten.ch/index.php/de/

 

Orientierungsschule: http://www.osrm.ch/os/

 

Amt für Berufsbildung und Erwachsenenbildung: http://www.fr.ch/sopfa/de/pub/ausbildungen.htm


www.

All Eure Vorschläge und guten Ideen sind willkommen! internet

 

René Zürcher (Öffentliche Gebäude,  Sport, Spielplatz, Libretto, Friedhof)

Gemeinderat

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Ch. des Grillons 6

Natel 079 333 46 49

Alfred Rentsch (Raumplanung und Bauwesen)

Gemeinderat

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Ch. du Praly 24

P. 026 670 38 75
G. 031 388 41 41

 


 

bauen

Raumplanung

Für die Raumplanung ist der Gemeinderat verantwortlich. Dies bedeutet eine grosse Herausforderung, da neben der gegenwärtigen Entwicklung auch Visionen für zukünftige Projekte berücksichtigt werden müssen. Die Raumplanungskommission erarbeitet mit Fachleuten die Gesamtplanung, die vom Gemeinderat und von der Gemeinde verabschiedet werden. Wichtig ist

  • eine langfristige Vision, um kommenden Generationen ein lebenswertes Courgevaux zu erhalten
  • die Erhaltung des Dorfbildes mit den historischen Bauten
  • dass Wohnen, Arbeit, Verkehr, Erholung und Freizeitaktivitäten in Einklang gebracht werden müssen
  • dass neben der Erschliessung von Bauzonen, Naherholungsgebiete und Landwirtschaft erhalten bleiben.

Der Gemeinderat von der Legislaturperiode 2006 – 2011 hat den neuen Zonenplan für Courgevaux revidiert. Dieser ist nun in der Vernehmlassung bei den verschiedenen Behörden. Voraussichtlich wird dieser ca. 2013 Gültigkeit erhalten.

 

Bauwesen

Das Bauwesen ist eine komplexe Angelegenheit, da viele Gesetze, Verordnungen und Reglemente beim Bauen beachtet werden müssen.

  • Erschliessung des Grundstückes (Kanalisation, Trinkwasser, Elektrizität, Zufahrtsstrassen usw.)
  • Nachbarrechtliche Aspekte (Abstände, Bauhöhen, Baulinien usw.)
  • Art der Baute, Überbauungsziffer, Geschossflächenziffer nach kantonalem Recht und Gemeindereglement
  • Brandschutzsicherheit, Unfallverhütung
  • usw.

sind nur einige Punkte, die in verschiedenen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen geregelt sind. Der Gemeinderat wird durch die Baukommission unterstützt. Die Mitglieder der Baukommission behandeln die Geschäfte bei Voranfragen, Baubewilligungsgesuchen und übernehmen die Nachkontrolle bei fertig gestellten Bauten nach den bewilligten Bauplänen. Sie gibt die nötigen Empfehlungen an den Gemeinderat ab. Der Gemeinderat entscheidet über die vorgeschlagenen Massnahmen.

 

Unter dem Register Bauwesen (www.courgevaux.ch) finden Sie

  • die häufig gestellten Fragen zum Bauwesen
  • Grundlagen im Baubereich mit den Links zu den verschiedenen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen
  • die Mitglieder der Raumplanungs- und Baukommission

Baugesuche können Sie direkt von der Seite des Kantons Freiburg – Abteilung Bau- und Raumplanungsamt herunterladen:
http://www.fr.ch/seca/de/pub/dokumentation/formularebaubewilligung.htm

Für ein Baugesuch im vereinfachten Verfahren füllen Sie bitte nur die erste Seite mit den Angaben zum Projekt, Gesuchsteller und Verfasser, und die letzte Seite, wo unten steht "Kontrollorgan der Gemeinde", aus.

 

 


 

Shahla Hasher (Umwelt, Landwirtschaft, Wald) 

Gemeiderätin

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Ch. du Praly 21

Natel 077 483 84 57 

 

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