Bewilligungsverfahren

Baugesuche, Baubewilligungen

Abbruch, Neu- und Umbauten von Gebäuden sind bewilligungspflichtig. Ebenso bedürfen Renovationsarbeiten von Fassaden und Bedachungen, die das Aussehen des Gebäudes verändern sowie Arbeiten im Innern, die die Gebäudestruktur oder die Zweckbestimmung der Räume verändern, einer Baubewilligung.

Alle Baugesuche müssen digital eingereicht werden: www.fr.ch/friac

FRIAC ist eine Webanwendung, dank der die Baubewilligungsgesuche im ordentlichen und vereinfachten Verfahren wie auch die Vorprüfungsgesuche elektronisch eingereicht, verfolgt und verwaltet werden können. Nach der Einreichung des Dossiers wird er von der Gemeinde, von den staatlichen und externen Dienststellen sowie vom Oberamt bearbeitet und dass, von der Ablage des Dossiers bis zum Erlangen der Bezugsbewilligung. Die gesuchstellende Person und das beauftragte Büro können über die Webanwendung jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Dossiers verfolgen.

FRIAC wurde ab dem 3. Juni 2019 im ganzen Kanton umgesetzt 

  • FRIAC = obligatorische Anwendung für alle, sämtliche Unterlagen müssen digitalisiert werden.
  • Falls der Gesuchsteller nicht über die notwendigen Hilfsmittel oder technischen Kenntnisse verfügt, kann ein Dossier bei der Gemeinde oder beim Bau- und Raumplanungsamt gegen Gebühr erfasst werden.
  • 5 Dossiers (öffentliches Verfahren) / 3 Dossiers (vereinfachtes Verfahren) müssen in Papierform eingereicht Die Papierform kann erst aufgehoben werden, wenn die elektronische Unterschrift anerkannt ist und die Archivierungsgrundlagen für elektronische Dokumente gewährleistet ist.