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Anmeldung

ANKUNFTSMELDUNG FÜR SCHWEIZER BÜRGER

In den 14 Tagen nach Ihre Ankunft bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen zu melden:

 

Eine Niederlassungsbewilligung wird Ihnen danach zugestellt.

ANKUNFTSMELDUNG FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE

Die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden vom Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) geregelt. Bei Ankunft aus dem Ausland oder einem anderen Kanton, bitten wir Sie, sich direkt bei diesem Amt anzumelden.

Bei Adressänderungen innerhalb des Kantons Fribourg können Sie Ihre Ankunft direkt bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen melden:

Das BMA wird Ihnen Ihre Aufenthaltsbewilligung per Post zustellen.

ADRESSÄNDERUNG INNERHALB DER GEMEINE 

Jegliche Adressänderung muss der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen mitgeteilt werden. Sie können dies telefonisch oder per E-Mail erledigen, indem Sie uns das Umzugsdatum und die neue Adresse mitteilen (Mehrfamilienhaus, bitte Stockwerk und Lage der Wohnung präzisieren).

SIND SIE HUNDEHALTER?

Nehmen Sie einen Hund an? Vergessen Sie nicht, dies uns mitzuteilen!

Ob Sie bereits Hundehalter oder neuer Besitzer sind, möchten wir Sie daran erinnern, dass alle Hunde auf der Gemeinde gemeldet werden müssen.

Vorgehensweise beim Kauf oder bei der Übernahme eines Hundes: