Sozialversicherungen

Unser Sozialversicherungssystem ist auf einem 3-Säulen-System aufgebaut. Dieses System soll Schutz für einen angemessenen Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und bei Krankheit und Unfall bieten. Zudem gewährleistet es auch eine finanzielle Absicherung der Angehörigen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungen:

AHV -> Alters- und Hinterlassenenversicherung

IV -> Invalidenversicherung

EO / MSE -> Erwerbsausfall- und Mutterschaftsentschädigung

BVG -> Berufliche Vorsorge

Säule 3a + 3b -> Private Vorsorge



1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV / IV / EO / MSE)

Kurzbeschrieb
AHV/IV: Deckung des Existenzminimums nach Einkommenswegfall bei Alter, Tod und Invalidität
EO/MSE: Regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten und den Erwerbsersatz bei Mutterschaft


Personenkreis

Obligatorisch versichert:

  • in der Schweiz wohnende oder arbeitende Arbeitnehmende
  • Ins Ausland für eine bestimmte Zeit entsandte Arbeitnehmende
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige


Beiträge (monatlich) Stand 2020

Für Arbeitnehmende
AHV        8.70%
IV           1.40%
EO/MSE  0.45%
Total 10.55%  


Für Selbständigerwerbende
AHV        8.10%
IV           1.40%
EO/MSE  0.45%
Total  9.95%  

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ziehen Sie die Hälfte des Beitrags (5,275 %) vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und überweisen sie zusammen mit Ihrem Anteil (ebenfalls 5,275 %) an die Ausgleichskasse. Zu diesen 10,55 % kommt noch der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung hinzu.


Finanzierung

Umlageverfahren. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ziehen Sie die Hälfte des Beitrags (5,275 %) vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und überweisen sie zusammen mit Ihrem Anteil (ebenfalls 5,275 %) an die Ausgleichskasse. Zu diesen 10,55 % kommt noch der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung hinzu. Selbständigerwerbende müssen den ganzen Beiträge selbst tragen.


Kontakt
AHV-Zweigstelle
Gemeindeadministration
Telefon: 026 670 29 01

Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
Postfach 176
1762 Givisiez
Telefon: 026 305 52 52
www.caisseavsfr.ch/de

 

2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Kurzbeschrieb
Die BVG soll die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Alter sichern.


Personenkreis

Obligatorisch versichert sind AHV-pflichtige Arbeitnehmende nach Vollendung des 18. Altersjahrs mit einem (AHV)-Jahreslohn von mindestens CHF 21'330.00. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern.


Beiträge (monatlich)
Je nach Alter und Geschlecht gelten unterschiedliche Prämien. Sie liegen zwischen 7 und 18% des koordinierten Lohns (Bruttojahreslohn minus Koordinationsabzug).


Finanzierung
Kapitalbildungsverfahren. BVG-Leistung wird durch Lohnprämien finanziert. Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der Prämien für Risiko, Sparen, Sondermassnahmen und Sicherheitsfonds übernehmen.


Rechtsträger
Diverse Stiftungen, Genossenschaften und öffentlich-rechtliche Einrichtungen (von kantonalen und eidgenössischen Aufsichtsbehörden überwacht). Für kleinere Unternehmen sind Sammelstiftungen oder Verbandseinrichtungen zu empfehlen.


Kontakt

Liste von Kassen, Stiftungen und anderen Einrichtungen: www.vorsorgeforum.ch



3. Säule: Private Vorsorge (Säulen 3a + 3b)

Kurzbeschrieb

Freiwillige Selbstvorsorge. Können Vorsorgelücken kompensieren oder weiterführende Ansprüche sicherstellen. Interessant für Selbständigerwerbende / Unternehmer. Unterscheidung zwischen gebundener Vorsorge (Säule 3a mit Steuerbegünstigung) und freier Vorsorge (Säule 3b).

Gebundene Vorsorge:
Das Gesetz fördert diese Vorsorgeform durch steuerliche Anreize d.h. Beiträge an die individuelle Vorsorge können bis zu einer bestimmten Höhe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Gelder können erst bei Eintritt des Ereignisses (Alter, Tod oder Invalidität) oder unter gewissen Voraussetzungen für den Erwerb von Wohneigentum bezogen werden.

Freie Vorsorge:
Die freie Vorsorge steht allen Personen offen und ist in der Höhe nicht limitiert. Es gibt keine steuerlichen Vorteile.

 
Personenkreis
Steht allen Personen offen.


Finanzierung
Individuelles Sparen.

Kontakt
Banken, Versicherungen und weitere Institutionen.

 


Weitere Versicherungen

 

Unfallversicherung (UVG)

Kurzbeschrieb
Für Arbeitnehmende in der Schweiz obligatorisch. Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.


Personenkreis

Obligatorisch versichert sind in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende. Für Selbständigerwerbende ist die UVG freiwillig.


Beiträge
Beiträge in % des versicherten Verdienstes. Betriebe sind nach Unfallrisiko und Betriebsverhältnissen in Klassen und Prämienstufen eingereiht. Maximal versicherter Verdienst: CHF 148'200.00 / Jahr.


Finanzierung
Prämien für die Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber. Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen zu Lasten des Arbeitnehmenden.


Rechtsträger
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder zugelassene kollektiv UVG-Unfallversicherungen.


Kontakt
SUVA
www.suva.ch

Private Unfallversicherer unter www.svv.ch

Krankenversicherung (KVG)

Kurzbeschrieb
Die Krankenkassen decken die medizinischen Kosten einer Krankheit. Bei Unfall sind die Kosten für medizinische Behandlungen über die Krankenkassen gedeckt, sofern keine spezielle Unfallversicherung vorhanden ist. Die Grundversicherung (Krankenpflege) ist obligatorisch, die Zusatzversicherungen sind freiwillig.


Personenkreis

Obligatorisch versichert sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.


Beiträge
Prämien und Leistungen je nach Krankenkasse.


Finanzierung

Individuell durch die Versicherten (Kopfprämie). Eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber ist unüblich.


Rechtsträger
Anerkannte Krankenkassen.


Kontakt
Liste der anerkannten Krankenkassen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Sehen

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Kurzbeschrieb
Födert die teilweise und befristete Lohnfortzahlung bei Arbeitslosigkeit sowie die Wiedereingliederung von Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt.


Personenkreis

Obligatorisch für Arbeitnehmende; Selbständigerwerbende können sich nicht – auch nicht freiwillig – gegen Arbeitslosigkeit versichern.


Beiträge

Bis zur Grenze von CHF 148'200.00 Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 2.20% des Jahreslohnes aus.
Zusätzliche Solidaritätsbeiträge von 1.00% für Lohnbestandteile über CHF 148'200.00.
Höchster versicherter Verdienst: CHF 12'350.00 / Monat.


Finanzierung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50.00% der Beiträge (je 1.10%)


Rechtsträger
Kantonale öffentliche Arbeitlosenkasse, private anerkannte Kassen von Arbeitsorganisationen.


Kontakt
Siehe Thema «Arbeitslosigkeit».

Familienzulagen (FAK)

Kurzbeschrieb
Gewährung von Familienzulagen (ausserhalb der Landwirtschaft).


Personenkreis
Arbeitgeber: 1.40% des AHV-Bruttolohnes
Selbständigerwerbende: 1.40% bis zu einem Erwerbseinkommen von CHF 148'200.00 / Jahr


Finanzierung
Beiträge werden von den Arbeitgebern (ohne Mitbeteiligung der Arbeitnehmenden) und von Selbständigerwerbenden bezahlt.


Rechtsträger
Familienausgleichskasse des Kantons sowie anerkannte Familienausgleichskassen.


Kontakt
Siehe unter «AHV».

 

 

 

 

 

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